Private Drohnenfotografie
Preisberechnung am Beispiel eines Einfamilienhauses:
*199,00 EUR
- ca. 30 Minuten Flugzeit
- inklusive normaler Genehmigung (siehe Rechtsgrundlagen für Drohnen)
- alle Bilder werden Ihnen zur Verfügung gestellt
- privates Nutzungsrecht
zuzüglich Anfahrtskosten von 0,96 EUR je Kilometer
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Bild- Videobearbeitung:
enthält die Nachbearbeitung von Bildern oder Videos. Entsprechend können Ansichten von Schadstellen vergrößert werden oder ein Video von Ihrem Gebäude zusammengestellt werden.
Bildbearbeitung: 2,20 EUR / Bild
Videobearbeitung: 140,00 bis 500,00 EUR
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Datenauswertung:
enthält die Auswertung der Daten mit der Software Agisoft-Metashape. Dabei wird eine Punktwolke und / oder ein 3D-Model des Gebäudes erstellt. Die Daten können in folgenden Formaten exportiert werden: *.dxf, *.obj, *.3ds, *.wrl, *.dae, *.ply, *.x3d, *.stl, *.abc, *.fbx, *.osgb, *.osgt, *.glb, *.u3d, *.pdf, *.xml, *.kmz.
Beispiel: Vermessung der Dachfläche eines Einfamilienhauses (ca. 140qm)
*400,00 EUR
- Bilder in Agisoft-Metashape einfügen
- Qualität der Bilder bewerten
- Punktwolke erzeugen
- Dichte Punktwolke erzeugen
- DEM erzeugen
- Dachfläche berechnen
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Gewerbliche Drohnenfotografie
Preisberechnung am Beispiel einer Urgeländevermessung (ca. 30.000qm):
*299,00 EUR
- ca. 30 Minuten Flugzeit
- inklusive normaler Genehmigung (siehe Rechtsgrundlagen für Drohnen)
- alle Bilder werden Ihnen zur Verfügung gestellt
- gewerbliches Nutzungsrecht
- Bilder mit Georeferenz
zuzüglich Anfahrtskosten von 0,96 EUR je Kilometer
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Bild- Videobearbeitung:
enthält die Nachbearbeitung von Bildern oder Videos. Entsprechend können Ansichten von Schadstellen vergrößert werden oder ein Video von Ihrem Gebäude zusammengestellt werden.
Bildbearbeitung: 2,20 EUR / Bild
Videobearbeitung: 140,00 bis 500,00 EUR
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Datenauswertung:
enthält die Auswertung der Daten mit der Software Agisoft-Metashape. Dabei wird eine Punktwolke und / oder ein 3D-Model des Gebäudes erstellt. Die Daten können in folgenden Formaten exportiert werden: *.dxf, *.obj, *.3ds, *.wrl, *.dae, *.ply, *.x3d, *.stl, *.abc, *.fbx, *.osgb, *.osgt, *.glb, *.u3d, *.pdf, *.xml, *.kmz.
Beispiel: Urgeländevermessung (ca. 30.000qm)
*529,00 EUR
- Bilder in Agisoft-Metashape einfügen
- Georeferenz erstellen
- Passpunkte einbinden
- Qualität der Bilder bewerten
- Punktwolke erzeugen
- Dichte Punktwolke erzeugen
- Ausgabe georeferenzierter Messpunkte
*incl. der gültigen Mehrwertsteuer
Rechtsgrundlagen Drohnenflug
Drohnenregeln in Deutschland – Überblick
1. Allgemeine Grundregeln
* Drohnen gelten rechtlich als unbemannte Luftfahrzeuge.
* Für alle Drohnen ist eine Registrierung als Betreiber vorgeschrieben.
* Flüge dürfen (in der Kategorie Open) nur in Sichtweite (VLOS).
* Maximalhöhe: 120 Meter (Ausnahmen mit Genehmigung möglich).
* Jeder Flug muss sicher und verantwortungsvoll erfolgen.
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2. EU-Kategorien (Open – Specific – Certified)
A. Offene Kategorie („Open Category“)
Gilt für die meisten Hobby- und Freizeitflüge:
A1 - Unterkategorie
* Für sehr leichte Drohnen: bis 250g (C0) oder bis 900 g (C1).
* Überflug von unbeteiligten Personen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
A2 - Unterkategorie
* Drohnen bis 4 kg (C2).
* Mindestabstand zu Menschen: 30 m (oder 5 m im Langsamflugmodus).
* A2-Kompetenznachweis (Führerschein) erforderlich.
A3 - Unterkategorie
* Drohnen bis 25 kg.
* Großer Abstand zu Menschen und bebauten Gebieten: mind. 150 m.
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3. Registrierung & Kennzeichnung
Registrierung
* Pflicht für:
* Drohnen ohne Kamera ab 250 g
* Drohnen mit Kamera (auch <250 g)
* Drohnen mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten
Registrierung über: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) → UAS-Betreiber-ID.
Kennzeichnung
* Jede Drohne muss mit der UAS-Betreiber-ID sichtbar und feuerfest beschriftet werden.
* C-Klassen (C0 bis C6) je nach Modell verpflichtend.
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4. Drohnen-Führerschein
A1/A3 Nachweis
* Pflicht ab 250 g oder für Kameradrohnen, die persönliche Daten erfassen können.
* Online-Test beim LBA.
A2-Fernpilotenzeugnis
* Pflicht für gewerbliche, bzw. Flüge im bewohnten Gebiet mit Drohnen ab der Klasse C2.
* Theoretische Prüfung + praktische Selbsterklärung.
STS01 / 02 (Standartzenarien)
* STS 01 und STS 02 sind europäische Standard-Szenarien für den Drohnenbetrieb in der Kategorie „Spezifisch“, die definieren, wie Drohnen über 250g sicher geflogen werden können: STS 01 ist für Flüge innerhalb der Sichtweite (VLOS) in bebautem Gebiet (z.B. C5 Drohnen in Städten), während STS 02 für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) in dünn besiedeltem Gebiet mit Drohnen der Klasse C6 gedacht ist und oft Luftraumbeobachter erfordert, um Distanzen von bis zu 2 km abzudecken. Beide Szenarien erfordern eine spezielle praktische Ausbildung und eine Betriebserklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
* Um eine Flugerlaubnis für Drohnen ab der Klasse C2 in deutschen Städten zu erhalten verlangen die meisten Städte inzwischen die STS-Lizenz.
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5. Verbotszonen & Mindestabstände
Es gilt ein Flugverbot über/bei:
* Menschenmengen / Veranstaltungen
* Krankenhäusern
* Industrieanlagen, Kraftwerken
* Bundes- und Landesbehörden
* Polizeieinsätzen, Katastrophengebieten
* Gefängnissen
* Naturschutzgebieten (meist verboten)
* Bahnanlagen und Bundesstraßen (100m)
Besondere Abstände:
* Mindestens 100 m Abstand zu sensiblen Bereichen (Naturschutzgebiete, Bahnanlagen, Bundesstraße etc.).
* Flug über Privatgrundstück nur, wenn der Eigentümer zustimmt.
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6. Versicherungspflicht
* Für jede Drohne, egal wie leicht: **haftpflichtversicherungspflichtig**.
* Spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich.
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7. Nachtflüge
* In der offenen Kategorie erlaubt, solange Sichtbarkeit gewährleistet ist (z. B. durch Beleuchtung).
* Keine zusätzlichen Genehmigungen nötig.
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8. Aufnahme & Datenschutz
* Bild- und Videoaufnahmen unterliegen der **DSGVO**.
* Keine Personen ohne Zustimmung filmen.
* Aufnahme in fremde Gärten, Wohnungen oder Balkonen ist **verboten** („Recht am eigenen Bild“ und Privatsphäre).
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9. Gewerbliche Nutzung
* Gewerbliche und private Nutzung sind seit EU-Regeln weitgehend gleichgestellt.
* Meist reicht die Open Category (A2).
* Für Spezialflüge (z. B. außerhalb Sichtweite, über Menschenansammlungen):
"Specific Category" → STS01/02 oder Risikobewertung (SORA) + Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde.
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10. Apps & Karten zur Luftraumkontrolle
* DFS „Drohnen-App“ / Droniq-App → zeigt Flugverbotszonen, Kontrollzonen, Naturschutz etc.
* DIPUL
* Nutzung dringend empfohlen.
